Auf dem Gebiet Social Media Makreting spielt Facebook eine zentrale Rolle. Jedoch bereits seit dem Start von Facebook im Jahre 2004 gibt es einige Mythen, die einfach nicht tot zukriegen sind. Meist basieren diese Mythen auf Halbwissen. In unserem heutigen Blogartikel möchten wir 3 dieser Mythen genauer betrachten und aufzeigen, warum diese einfach nicht stimmen.
MYTHOS 1: Facebook wird zahlungspflichtig
Dieser Mythos hält sich schon relativ lange in der FB-Community. Immer wieder sieht man irgendwelche Serien-Postings, die man LIKEN soll, damit Facebook nicht zahlungspflichtig wird. Obwohl auch schon öfters von offizieller Seite bestätigt wurde, dass Facebook auch in Zukunft ohne Bezahlen einer monatlichen Nutzungsgebühr zugänglich sein wird, taucht dieses Gerücht immer wieder auf. Wer denkt, dass Facebook durch seine Werbeeinnahmen nicht ohnehin genug Gewinn macht der täuscht sich: Der Gewinn im Jahre 2013 lag bei satten 1,4 Milliarden Dollar.
MYTHOS 2: Man kann sehen, wer das eigene FB-Profil besucht hat
Dieser Facebook Mythos zählt wohl zu den hartnäckigsten Mythen. Obwohl viele User eine solche Funktion vielleicht gerne sehen wollen würden, besteht von Facebook keinerlei Entwicklungsbestreben in diese Richtung. Im Grunde würde es auch dem Charakter von Facebook widersprechen. Anders als bei sozialen Netzwerken wie beispielsweise Xing macht es bei Facebook auch gar keinen Sinn eine solche Funktion zu integrieren. Dieser Mythos wird hingegen von App-Entwicklern gerne genutzt, um ihre (Spy-)Apps unter die Leute zu bringen. Ständig kommen neue Apps auf den Markt, die versprechen anzuzeigen, wer auf dem eigenen Profil war. Außer selbst auf persönliche Daten des Nutzers zurückzugreifen, macht die App meist gar nichts. Von solchen Apps sollte man tunlichst die Finger lassen
MYTHOS 3: Um den AGB von Facebook zu widersprechen, muss ich nur ein Bild posten
Dieser Facebook Mythos ist fast schon amüsant und spiegelt die Naivität vieler User wider. Um das ein für alle Mal klar zu stellen: Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man nicht mit dem Posten eines Bildes widersprechen!
Wer sich bei Facebook anmeldet und aktiv beteiligt, stimmt den AGB bereits im Zuge des Anmeldeprozesses zu. Und selbst wenn man den AGB von Facebook widersprechen könnte (was wie wir nun gelernt haben, nicht möglich ist) müsste ein solcher Widerspruch schriftlich – zumindest mittels eingescanntem Dokument – erfolgen.
Widersprechen kann man den AGB nicht, allerdings steht es jedem frei, ob er sich bei Facebook anmeldet oder nicht. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten. Genau wie die Tatsache, dass auf Facebook nur Daten und Postings veröffentlicht werden, die man selbst online stellt.
In diesem Sinne: Frohes LIKEN!