Heute möchten wir uns einmal mit einem rechtlichen Thema befassen, welches sehr stark mit dem Bereich Suchmaschinenoptimierung zusammenhängt und darüber hinaus für jedermann interessant sein könnte. Oft hört man den Satz: „Was einmal im Internet ist, kann nicht mehr gelöscht werden!“ Lange Zeit war dies tatsächlich so, doch mit dem im Jahre 2014 vom Europäischen Gerichtshof verabschiedeten „Recht auf Vergessen“, wird nun jedem Nutzer erlaubt, Links und Webseiten aus den Suchergebnissen löschen zu lassen, sofern sie in die Privatsphäre der jeweiligen Person eingreifen oder die Persönlichkeitsrechte zu stark beeinträchtigen. Wie nun zu sehen ist, hält sich Google zwar an diese Richtlinie der EU, allerdings nur innerhalb der Landesgrenzen. Außerhalb der EU bzw. auf anderen Ländersuchmaschinen von Google sind die Ergebnisse weiterhin erreichbar. In einer Firmenaussendung lehnt Google offiziell ab, daran in Zukunft etwas zu ändern und legt sich seither mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL an. Diese hatte im vergangenen Jahr das Recht auf Vergessen quasi im Alleingang durchgesetzt und war die treibende Kraft hinter der Gesetzesreform.
Was ist der Grundgedanke hinter dem “Recht auf Vergessen”?
Die neue EU-Richtlinie soll es Usern ermöglichen ungeliebte Inhalte, die die eigene Privatsphäre betreffen oder Persönlichkeitsrechte verletzten, selbst aus den Suchergebnissen zu löschen. Der fragwürdige Inhalt sollte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Netz auffindbar sein, da sich Google allerdings nicht ganz an die Vorgaben hält, können die „eigentlich“ gelöschten Inhalte beispielsweise über google.com gefunden werden. Dort können nämlich weiterhin auch die in den EU-Ländern gelöschten Inhalte abgerufen werden.
Google vs. EU-Richtlinie - Wie geht es jetzt weiter?
Bereits vor 2 Monaten wurde Google dazu aufgefordert, die EU-Richtlinie tatsächlich abschließend in die Praxis umzusetzen und die Ergebnisse weltweit zu löschen. Bereits im Juni hatte dies das Unternehmen abgelehnt. Da nun auch die Frist zur Nachbesserung verstrichen ist, könnten in der Folge hohe Strafzahlungen auf Google zukommen.
Die Stellungnahme von Seiten von Google dazu ist relativ knapp:
„Das Recht auf Vergessen mag in Europa Gesetz sein, global ist es dies nicht“
„Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann“
Da wir als SEO Agentur die aktuellen Entwicklungen rund um das Unternehmen und die Suchmaschine Google ständig verfolgen, werden wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten wie es in dieser Causa weitergeht.
In diesem Sinne wünschen wir allen Lesern eine angenehme Woche und nicht vergessen, bald wieder bei uns vorbeizuschauen…